Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Verwalungsrecht
Hochschulzulassungsrecht (z.B. „Nc-Klagen“)
Die Schule wurde erfolgreich beendet. Nun winkt das Studium. Doch die Kapazitäten der Hochschulen sind begrenzt. Absagen über Absagen. Kein Studienplatz ?

Das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte ist ein Grundrecht (Art. 12 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat die Hochschulen verpflichtet, ihre vorhandenen Studienplatzkapazitäten erschöpfend zu nutzen, damit trotz der begrenzten Anzahl an Studienplätzen möglichst viele Bewerber einen Studienplatz erhalten (BVerfGE 33, 303; st. Rspr.). Doch leider melden die Hochschulen ihre „verdeckten Kapazitäten“ – sofern vorhanden – nicht. So können tatsächlich vorhandene Studienplätze in den offiziellen Vergabeverfahren, z.B. in den Vergabeverfahren für die sog. Nc-Fächer über die ZVS (Medizin, Zahnmedizin u.a.), nicht zugunsten der Bewerber berücksichtigt werden. Diese „verdeckten Studienplätze“ im Rahmen der Kapazitätskontrolle aufzudecken oder aufdecken zu lassen, ist die Kunst der außergerichtlichen Antrags- und Bewerbungsverfahren und der verwaltungsgerichtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes „außerhalb“ der durch Rechtsverordnung festgesetzten - offiziellen – Kapazitäten. Führt ein Verfahren letztlich zur Aufdeckung nicht angegebener, tatsächlich aber vorhandener Studienkapazitäten, so führt dies durch Gerichtsentscheidung oder durch Gesamtvergleich zur Verpflichtung der Hochschule, den Mandanten zum begehrten Studium zuzulassen, oder – im Falle des Bewerberüberhangs – zur Verpflichtung der Hochschule zur Durchführung eines Losverfahrens und zur Zulassung der im Losverfahren erfolgreichen Studienplatzbewerber.

In den letzten Jahren konnten auf diese Weise trotz der anhaltend hohen Bewerberzahlen jeweils mehrere hundert weitere Studienplätze, die im ZVS-Vergabeverfahren unberücksichtigt geblieben waren, insbesondere in den medizinischen Fächern vergeben werden.

Die Kapazitätsüberprüfung der Hochschulen ist eine schwierige Fachmaterie, die spezialisierten Anwälten überlassen werden sollte. Rechtsanwalt Münster zählt zu denjenigen Anwälten, die durch jahrelange Prozesserfahrung immer wieder sogenannte verdeckte Studienplätze für ihre Mandanten gewinnen und diesen damit zu einem oft schon unverhofften Studienbeginn verhelfen konnten.

Um die Wahrscheinlichkeit für den Erhalt eines Studienplatzes zu erhöhen, werden stets mehrere Verfahren zugunsten des Studienplatzbewerbers geführt. In einem ersten Beratungsgespräch werden Sie bei uns über die Kosten, den Verfahrensgang und die Erfolgsaussichten dieser sogenannten Studienplatzklagen – in Wahrheit handelt es sich fast ausschließlich um verwaltungsgerichtliche Eilverfahren – aufgeklärt. Gerne sprechen wir dann auch über Möglichkeiten günstigerer Honorargestaltung, also über Honorarnachlässe bei einer bestimmten Anzahl von Verfahren.
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