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Die Schule wurde erfolgreich beendet. Nun winkt das Studium.
Doch die Kapazitäten der Hochschulen sind begrenzt.
Absagen über Absagen. Kein Studienplatz ?
Das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte ist ein
Grundrecht (Art. 12 GG). Das Bundesverfassungsgericht hat die
Hochschulen verpflichtet, ihre vorhandenen Studienplatzkapazitäten
erschöpfend zu nutzen, damit trotz der begrenzten Anzahl
an Studienplätzen möglichst viele Bewerber einen
Studienplatz erhalten (BVerfGE 33, 303; st. Rspr.). Doch leider
melden die Hochschulen ihre „verdeckten Kapazitäten“ – sofern
vorhanden – nicht. So können tatsächlich vorhandene
Studienplätze in den offiziellen Vergabeverfahren, z.B.
in den Vergabeverfahren für die sog. Nc-Fächer über
die ZVS (Medizin, Zahnmedizin u.a.), nicht zugunsten der Bewerber
berücksichtigt werden. Diese „verdeckten Studienplätze“ im
Rahmen der Kapazitätskontrolle aufzudecken oder aufdecken
zu lassen, ist die Kunst der außergerichtlichen Antrags-
und Bewerbungsverfahren und der verwaltungsgerichtlichen Verfahren
des einstweiligen Rechtsschutzes „außerhalb“ der
durch Rechtsverordnung festgesetzten - offiziellen – Kapazitäten.
Führt ein Verfahren letztlich zur Aufdeckung nicht angegebener,
tatsächlich aber vorhandener Studienkapazitäten,
so führt dies durch Gerichtsentscheidung oder durch Gesamtvergleich
zur Verpflichtung der Hochschule, den Mandanten zum begehrten
Studium zuzulassen, oder – im Falle des Bewerberüberhangs – zur
Verpflichtung der Hochschule zur Durchführung eines Losverfahrens
und zur Zulassung der im Losverfahren erfolgreichen Studienplatzbewerber.
In den letzten Jahren konnten auf diese Weise trotz der anhaltend
hohen Bewerberzahlen jeweils mehrere hundert weitere Studienplätze,
die im ZVS-Vergabeverfahren unberücksichtigt geblieben
waren, insbesondere in den medizinischen Fächern vergeben
werden.
Die Kapazitätsüberprüfung der Hochschulen ist
eine schwierige Fachmaterie, die spezialisierten Anwälten überlassen
werden sollte. Rechtsanwalt Münster zählt zu denjenigen
Anwälten, die durch jahrelange Prozesserfahrung immer
wieder sogenannte verdeckte Studienplätze für ihre
Mandanten gewinnen und diesen damit zu einem oft schon unverhofften
Studienbeginn verhelfen konnten.
Um die Wahrscheinlichkeit für den Erhalt eines Studienplatzes
zu erhöhen, werden stets mehrere Verfahren zugunsten des
Studienplatzbewerbers geführt. In einem ersten Beratungsgespräch
werden Sie bei uns über die Kosten, den Verfahrensgang
und die Erfolgsaussichten dieser sogenannten Studienplatzklagen – in
Wahrheit handelt es sich fast ausschließlich um verwaltungsgerichtliche
Eilverfahren – aufgeklärt. Gerne sprechen wir dann
auch über Möglichkeiten günstigerer Honorargestaltung,
also über Honorarnachlässe bei einer bestimmten Anzahl
von Verfahren. |
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